Göttibatzen
Mit dem Göttibatze unterstützen wir Kinder und Jugendliche, die im Kanton St. Gallen leben und von Armut betroffen sind.
Sowohl die Kinder, die einen "Göttibatze" erhalten, als auch die Spenderinnen und Spender bleiben anonym. Pro Juventute Kanton St. Gallen koordiniert die Anfragen von Kindern, Eltern und anderen Bezugspersonen und die eingehenden Spenden.
Pro Juventute Kanton St. Gallen sorgt und bürgt für die optimale Nutzung der finanziellen Mittel. Wenn Sie sich um einen "Göttibatze" bewerben möchten, füllen sie ein detailliertes Anmeldeformular aus, auf dem Sie auch die finanziellen Verhältnisse offenlegen. Die Überweisung des Geldes erfolgt direkt an die Musikschule, den Sportverein usw.

Finanziert werden jährlich widerkehrende Kosten wie
- die Mitgliedschaft in einem Sportverein
- das Erlernen eines Instrumentes
- die Betätigung auf kulturellem Gebiet
Grundsätze des "Göttibatze"
- in Genuss des "Göttibatze" kommen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
- es können nur vollständig ausgefüllte Gesuche mit allen nötigen Beilagen bearbeitet werden
- Bei Familien die Sozialhilfe beziehen, werden nur Kosten übernommen, welche nicht sozialhilfepflichtig sind
- es werden keine rückwirkenden Beiträge, keine Darlehen und keine Schulden übernommen
- es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung durch den "Göttibatze"
Antrag für einen Göttibatzen
